Wie dtj weiterberichtet, ist die Pistole mit dreckigem Wasser bestückt, kann aber Angaben der israelischen Armee zufolge auch mit Tränengas gefüllt werden. Die über 759 Kilometer lange und acht Meter hohe Betonwand verläuft zu etwa 80 Prozent jenseits der Grünen Linie, die als Waffenstillstandslinie von 1948 nach internationaler Rechtsauffassung die Außengrenze des Staates Israel zum 1967 besetzten Westjordanland bildet. Diese Grenzziehung kappte vielerorts Zugangswege und beschädigt die Infrastruktur des Westjordanlands nachhaltig. Bereits im Jahre 2004 erklärte der Internationale Gerichtshof in einem von der UN-Generalversammlung in Auftrag gegebenen Gutachten, dass die Mauer „gegen das Völkerrecht verstößt“. Überdies stehe die Errichtung der Sperranlage im scharfen Gegensatz zur IV. Genfer Konvention.